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EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Was Online-Shops seit dem 27. September 2026 zeigen müssen

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Seit dem 27. September 2026 müssen Händler, die Waren an Verbraucher in der EU verkaufen, den einheitlichen EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen. Bietet ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das ganze Produkt, kommt auf der Produktseite zusätzlich das EU-GARAN-Label dazu. Beide Grafiken sind fest vorgegeben und dürfen nicht verändert werden.

Worum es geht

Die EU-Richtlinie 2024/825 („Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“) ergänzt die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU um einen Artikel 22a. Er führt zwei standardisierte Grafiken ein: einen harmonisierten Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung und ein harmonisiertes Etikett für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien. Gestaltung und Inhalt legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest. Die EU-Seite „Your Europe“ fasst es so zusammen: „Wenn Sie Verkäufer von Konsumgütern in der EU sind, müssen Sie mit dem Gewährleistungslabel“ auf die gesetzlichen Mängelrechte hinweisen.

Das Gewährleistungslabel: für jeden Shop

  • Wer: jeder, der den Kaufvertrag mit dem Verbraucher schließt, ob im eigenen Shop, auf einem Marktplatz oder per E-Mail. Reine B2B-Angebote sind nicht betroffen.
  • Was: die von der EU vorgegebene Grafik mit dem Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung (zwei Jahre bei Neuware, ein Jahr bei Gebrauchtware) und einem QR-Code, der zur offiziellen EU-Seite in der Sprache des Verbrauchers führt.
  • Wo: gut sichtbar, bevor der Kunde den Vertrag abschließt. Es muss nicht auf jeder Produktseite stehen; ein Platz in der Kasse oder als allgemeiner Hinweis auf der Website reicht. In den AGB versteckt oder nur als Link ist es nicht zulässig.
  • Wie: unverändert, im Online-Shop in der farbigen Fassung, in der Sprache des jeweiligen Shops. Die Dateien gibt es als Vektorgrafik in allen EU-Sprachen bei der Europäischen Kommission.

Das GARAN-Label: nur bei echter Haltbarkeitsgarantie

Das zweite Label betrifft Herstellergarantien, die vier Bedingungen erfüllen: kostenlos, für die gesamte Ware, länger als zwei Jahre, und der Hersteller hat die Angaben dem Händler zur Verfügung gestellt. Dann gehört das GARAN-Label mit Marke, Modellkennung und Garantiedauer auf die jeweilige Produktseite; eine zentrale Darstellung genügt hier nicht. Die vollständigen Garantiebedingungen müssen dem Kunden spätestens mit der Lieferung in dauerhafter Form vorliegen, etwa per E-Mail.

Was das für Shopware- und WooCommerce-Shops heißt

  1. Gewährleistungslabel einbauen: als Bild in der Kasse (Bestellübersicht) und im Footer jeder Seite, mit Alt-Text, in jeder Shop-Sprache die passende Fassung. In Shopware 6 als Erlebniswelt-Element oder Snippet im Checkout-Template, in WooCommerce als Block im Checkout.
  2. Herstellergarantien erfassen: je Produkt ein Feld für Garantiedauer und Modellkennung (Zusatzfeld in Shopware, Produktattribut in WooCommerce). Nur Produkte mit bestätigter Herstellerangabe bekommen das GARAN-Label.
  3. Bestellbestätigung ergänzen: Garantiebedingungen als Anhang oder Link in der Mail, wenn ein GARAN-Produkt im Warenkorb lag.
  4. Prüfen: Kasse und Produktseiten auf Rechner und Handy, in jeder Sprache. Ein Label, das auf dem Handy abgeschnitten wird, ist keins.

Für Kunden in unserer Shopware-Betreuung gehört dieser Einbau zum Paket. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Produkt das GARAN-Label braucht, sprechen Sie uns an; die rechtliche Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihr Anwalt.

Häufige Fragen

Darf ich das Label an meine Shop-Farben anpassen?

Nein. Beide Grafiken sind in Form, Farbe und Schrift vorgegeben. Im Online-Shop ist die farbige Fassung zu verwenden.

Reicht ein Link auf die EU-Seite?

Nein. Die Grafik selbst muss vor Vertragsabschluss sichtbar sein.

Gilt das auch für digitale Produkte und Dienstleistungen?

Nein. Betroffen sind Waren, neu und gebraucht; digitale Inhalte, Software-Abos und Dienstleistungen nicht.

Was passiert, wenn das Label fehlt?

Ein fehlendes oder verändertes Label kann von Mitbewerbern, Verbraucherschutzvereinen und Wettbewerbsverbänden abgemahnt werden.

Quellen

Dieser Beitrag erklärt, dass sich etwas ändert und wen es betreffen kann. Er ist keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Shop konkret zu tun ist, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung; die technische Umsetzung übernehmen wir.

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